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| Landgericht Krefeld erlaesst einstweilige Verfügung wegen diffamierender Beiträge im Internet |
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Augsburg. Auf Antrag von Verbraucherschutz Internet Verein hat das Landgericht Krefeld in einem Eilverfahren eine weitere einstweilige Verfügung erlassen, gegen einen Verfasser der sich für zahlreiche diffamierende Beiträge im Internet und Internet-Foren zu verantworten hat. Der Richter am Landgericht Krefeld hat sich davon überzeugt, das niemand das Recht hat, verbrauchernützlich tätige Idealvereine wie Verbraucherschutz Internet Verein, deren Vorstände und Mitarbeiter öffentlich zu diffamieren. Das Landgericht Krefeld erkannte mit dieser Entscheidung an, dass es rechtswidrig sei, einen Verbraucherschutzverein, der sich berechtigt als verbrauchernützlich bezeichnet zu diffamieren. Marco Born, Vorstand von Verbraucherschutz Internet Verein sieht in solchen Verleumdungen einen „verbrecherischen Akt“. Verbraucherschutz Internet Verein warnt die Verbraucher auf der Seite: http://internet.fallen.tv vor solchen dubiosen Machenschaften eines Herrn „Anonym“ oder einer Frau „Unbekannt“. Oft täuscht man sich, wenn Internetnutzer glauben, dass sie wirklich „anonym“ bleiben. Dem Verfasser solcher diffamierenden Beiträge gegen den Idealverein Verbraucherschutz Internet Verein drohen empfindliche Strafen. Sollten die Diffamierungen öffentlich aufrecht erhalten werden, so droht dem Verfasser eine Ordnungsstrafe in Höhe von 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft. Es ist davon auszugehen, dass auch weitere Verfasser, die einen Idealverein wie Verbraucherschutz Internet Verein fälschlicherweise derart bezichtigen, die ganze Härte der Gesetze kennenlernen werden. Erschienen am 09.04.2009: http://landgericht-krefeld-erlaesst-einstweilige.verbraucherschutz-internet-verein.eu Ergänzend: COMPUTERWOCHE
Presse-Info 003
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